Unsere Satzung

Stiftungszweck

Paragraf 2 der Satzung der Charles Hosie - Stiftung:

(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege und die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Die Stiftung fördert die Sozialmedizin in weitesten Bereichen, jedoch vorrangig zum Wohle der Jugend.

(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Weiterleitung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts für gemeinnützige Forschungs- und Heilvorhaben zur Verhütung und Heilung von Schäden, die durch zivilisatorische Mängel verursacht worden sind, und denen besonders die Jugend durch Erscheinungsformen der Gesellschaft ausgesetzt ist.

Der vollständige Wortlaut der Satzung der Charles Hosie - Stiftung als
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Erläuterung

Unter dem Problem "zivilisatorischer Mangel" versteht die Charles Hosie - Stiftung gesellschaftliche Probleme, die die Gesundheit von Menschen verschlechtern können. Zum Beispiel: Einsamkeit, Gewalt durch andere Menschen, Alkohol- und Drogensucht, ungesunde Ernährung, soziale Benachteiligung, Armut sowie Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Religion usw.

Als Teilgebiet der Medizin beschäftigt sich die Sozialmedizin vor allem mit den Wechselwirkungen zwischen Krankheit, Gesundheit, Mensch und Gesellschaft. Dabei werden nicht nur soziale, sondern auch wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen von Gesundheit einbezogen.